News

Dezember 6, 2019

eZustellung für Unternehmen verpflichtend ab 01.01.2020

Sie fragen Sich, was das bedeuten soll?

 

Der österreichische Gesetzgeber hat eine vor ein paar Monaten eine Bestimmung erlassen, die bedeutet, dass jeder Unternehmer der umsatzsteuerpflichtig ist, die Verpflichtung hat dafür zu sorgen, dass österreichische Behörden Schriftstücke elektronisch zustellen können.

 

Haben Sie Ihr „elektronisches Postfach“ bereits eingerichtet?

Wenn Nein, dann informieren Sie sich:

https://www.bmdw.gv.at/Services/ElektronischeZustellung/eZustellung-Unternehmen-ab-1.12.2019.html

 

Derzeit (März 2020) sind noch keine Strafen vorgesehen.